27.02.2007 Neues Gesetz über Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

Am 01. Januar 2007 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails vorschreibt. Diese Angaben beinhalten unter anderem Rechtsform, Sitz des Unternehmens, Registergericht und die Nummer im Handelsregister. Wer diese Angaben nicht in seine E-Mails aufnimmt riskiert Abmahnungen…

Quelle: Computerwoche

1 Kommentar zu “Neues Gesetz über Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails”


  1. 1 Jessica Kammerer Sitewardslandianer 3. Mrz 2007 um 22:52

    Das Telemediengesetz in der Praxis: Impressumspflicht, redaktionelle Sorgfaltspflicht und Auskunftspflichten

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