Viel geschrieben wird dieser Tage über den Blogcensus von Dirk Olbertz und Jens Schröder. So sehr mich die Idee technisch anspricht, so habe ich doch arge Zweifel an der Durchführbarkeit der geplanten Phase 4:
Phase 4: Mit den gewonnen Blog-URLs wollen wir nicht nur die Gesamtzahl deutschsprachiger Blogs und ihre Entwicklung herausfinden, sondern auch weitere interessante Dinge: Mit welchem Bloganbieter oder welcher Blogsoftware wird gebloggt? Bloggen mehr Frauen oder Männer? In welchen Städten oder Bundesländern leben die meisten Blogger? Undundund. Endlich werden keine Hochrechnungen oder Umfragen mehr nötig sein, endlich gibt es konkrete, solide Zahlen. #
Angaben zur verwendeten Plattform und Software sind unkritisch, aber Geschlecht, Wohnort oder Alter sind ganz klar personenbezogene Daten. Darüberhinaus werden sie ja gemeinsam mit dem URL gespeichert werden, der selbst ebenfalls ein personenbezogenes Datum sein kann — jedenfalls bei .de-Domain sowie allen Blogs mit Impressum. Und daher genügt ein URL natürlich auch nicht dem Anspruch an Pseudonymisierung nach §3 (6a) BDSG.
Und weil das eben so ist, sollten sich die Jungs überlegen, nicht doch auf Opt-In zu setzen, zumindest für Phase 4 und vielleicht sogar schon für Phase 2.
Mag sein, dass meine Auffassung, ein URL sei ein personenbezogenes Datum, überzogen ist oder nicht für jeden URL greift. Gerade Blogs aber werden oft genug unter einer eigenen Domain gehostet, die wiederum den URL bildet. Per whois ist es kein Problem, Adresse, Telefonnummer und andere, klar personenbezogene Daten, des Besitzers der Domain zu erfahren.
via golem.de.


Es wird aber keine Listen geben, wo wir URLs und die dazu gesammelten, personenbezogenen Daten veröffentlichen.
Mh. Ich hatte hier gerade schon einmal kommentiert, dass von uns nie eine Liste von Blog-URLs mit personenbezogenen Daten veröffentlicht werden wird.
Hi Dirk ;)
Sorry, ich gebe so “neben der Arbeit” Kommentare frei, daher kanns mal länger dauern ;) Jetzt aber nicht mehr, denn Deine Mail-Adresse wurde quasi freigeschaltet.
Zum Thema. Das BDSG trifft dennoch zu, denn Ihr verarbeitet die Daten ja. Siehe §3 (4) (5)BSDG. Ob die Listen schließlich veröffentlicht werden oder nicht, ist dabei unerheblich.
Klar, ich weiß, Haarspalterei, aber so ist es nunmal, und einige werden bzw. haben ja bereits ihre Rechte einfordern.
Danke für den nochmaligen Hinweis. Ich werde mich mal mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes NRW in Verbindung setze.